Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Allgemeine Informationen zum Webangebot

Die Violence Prevention Network Academy (VPN Academy) ist das Ergebnis aus 25 Jahren Erfahrung von Violence Prevention Network gGmbH, einer Nichtregierungsorganisation mit Expertise im Umgang mit Konflikten, Gewalt und Radikalisierung.

Die VPN Academy vereint Erfahrung aus der Praxis mit aktuellen Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Forschung. Sie berät und schult Fachkräfte, Unternehmen und Behörden, stärkt deren Handlungssicherheit und fördert einen kritischen Umgang mit gängigen Sicherheits- und Präventionsansätzen. Sie unterstützt deren Arbeit mit flexiblen E-Learnings, praxisnahen (Online-)Schulungen und individueller Begleitung.


Nutzung unseres Online-Angebots

Die Website bietet:

  • Informationen über die VPN Academy und ihre digitalen Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Zugang zu Online-Kursen, Lernmodulen und Bildungsressourcen rund um die Prävention und Deradikalisierung
  • Inhalte, die sich an Fachkräfte, Trainer*innen, Kooperationspartner*innen und interessierte Personen richten
  • Details zu Kursinhalten, Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldemöglichkeiten
  • Die Möglichkeit, ein persönliches Nutzer*innen-Konto anzulegen und den Lernfortschritt zu verfolgen
  • Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen und Unterstützung

Die Navigation erfolgt über das Hauptmenü und die Fußzeile. Zentrale Inhalte sind in der Regel mit maximal drei Klicks erreichbar.


Gültigkeit der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.vpn-academy.com veröffentlichte Webangebot sowie für alle zugehörigen Unterseiten und Subdomains (z. B. blog.domain.de, app.domain.de), sofern diese dem gleichen Anbieter zuzuordnen sind. Die Zuordnung erfolgt in der Regel über ein gemeinsames Impressum oder über die vertragliche und technische Verantwortung derselben Organisation.


Verantwortlich:
Violence Prevention Network gGmbH
Alt-Reinickendorf 25
13407 Berlin
post@violence-prevention-network.de
+49 30 917 05 464

Selbstverständnis

Barrierefreiheit gehört heute zur Grundausstattung moderner Websites – sie ist ein Qualitätsmerkmal, stärkt die Nutzererfahrung und sorgt für rechtliche Sicherheit. Komplette Zugänglichkeit für alle Personengruppen zu ermöglichen, entspricht unserem Selbstverständnis von digitaler Verantwortung und sozialer Teilhabe.


Unser Anspruch

Das bedeutet für uns konkret:

  • Semantisch korrektes Frontend: Saubere HTML-Strukturen, sinnvolle ARIA-Rollen, konsistente Komponentenlogik.
  • Konzeptionelle Zugänglichkeit: Fokusführung, logische Tab-Reihenfolge, Tastaturbedienung, verständliche Interaktionen.
  • Redaktionelle Klarheit: Verständliche Sprache, lesbare Typografie, beschreibende Links, Alt-Texte.
  • Barrierefreie Medien: z. B. kontrastreiche Thumbnails, ggf. Untertitel
  • Technische Assistenzfreundlichkeit: Unterstützung für prefers-reduced-motion und andere systembasierte Nutzerpräferenzen.
  • Nachhaltige Weiterentwicklung: Regelmäßige Audits, Maßnahmenpläne und kontinuierliche Pflege digitaler Zugänglichkeit.

Geltender Standard

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen zugänglich zu machen:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Richtlinie (EU) 2016/2102
  • WCAG 2.1 – angestrebt auf Konformitätsstufe AA+

Ergebnisse des Barrierefreiheits-Audits

Das Webangebot wurde im August 2025 einer umfassenden Barrierefreiheitsprüfung unterzogen. Die Überprüfung erfolgte gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) sowie der gesetzlichen Anforderungen gemäß BITV 2.0, BGG und Richtlinie (EU) 2016/2102.


Erfüllungsgrad:

Die Website ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei.


Identifizierte Barrieren:

Die Prüfung ergab unter anderem folgende Punkte:

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Farbkontraste unterhalb des Mindestwerts
  • Strukturfehler in Überschriftenhierarchie und HTML-Elementen
  • Navigation nicht vollständig tastaturbedienbar
  • Submenüs nicht über Tastatur zugänglich
  • Fehlende Sprachkennzeichnung fremdsprachiger Begriffe
  • Inhalte nicht an Reflow oder Zoom angepasst
  • Keine Sprunglinks oder alternativen Navigationswege

Maßnahmenplan:

Die derzeitige Website basiert auf einer veralteten technischen Struktur, die die im bestehenden System realisierbaren Maßnahmen funktional stark eingeschränkt und nur geringfügige Verbesserungen ermöglicht. Nach eingehender Prüfung wurde daher entschieden, auf Optimierungsmaßnahmen zu verzichten und stattdessen einen vollständigen Relaunch vorzubereiten.

Die Neuentwicklung mit anschließendem Relaunch der Website ist für das erste Halbjahr 2026 geplant.

Bis zur Veröffentlichung des neuen Webauftritts bleibt die bestehende Website mit den bekannten Einschränkungen online und im Rahmen der redaktionellen Pflege und technischer Wartung geprüft, inwieweit kleinere Verbesserungen ohne größeren technischen Aufwand möglich sind – und sofern zutreffend, schrittweise realisiert.

Eine Aktualisierung dieser Barrierefreiheitserklärung erfolgt mit Bereitstellung der neuen Website.


Prüfverfahren & Methodik

Die Überprüfung erfolgte nach folgendem Verfahren:

  1. Manuelle Tests
    • Tastaturbedienung
    • Screenreader (VoiceOver, NVDA, JAWS)
    • Fokusführung und visuelle Orientierung
  2. Automatisierte Tools
    • Axe
    • Lighthouse
    • WAVE
  3. Konzeptionelle Analyse
    • Struktur, Navigation, semantische Markup-Logik
    • Assistive Technology-Kompatibilität
  4. Redaktionelle Prüfung
    • Sprache, Alternativtexte, ARIA-Attribute, Verständlichkeit

Zielsetzung: AA+ als Standard

Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA zuverlässig zu erfüllen und darüber hinaus Elemente aus dem erweiterten Bereich digitaler Barrierefreiheit (teils WCAG 2.1 AAA) umzusetzen – sofern dies im Projektkontext angemessen und technisch umsetzbar ist.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Re-Audits, modulbezogener Aktualisierungen und projektbezogenen Pflegeprozessen. Alle relevanten Maßnahmen, Fristen und Zuständigkeiten werden transparent dokumentiert.


Barrieren melden

Sollten Zugänglichkeitsprobleme festgestellt werden, die hier nicht aufgeführt sind, oder Hinweise zur Verbesserung bestehen, wird um eine Mitteilung gebeten.

Um Rückmeldungen gezielt bearbeiten zu können, ist es hilfreich, die betroffene Seite oder Funktion zu benennen.


Kontakt:


Hinweis zum Schlichtungsverfahren (§ 16 BGG)

Sollte nach der Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, kann ein Schlichtungsverfahren gemäß § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen betroffenen Personen und der verantwortlichen Stelle des Webangebots.


Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:


Rechtlicher Hinweis zur Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit basiert auf einer Vorlage der ALEKS & SHANTU GmbH, die auch das Barrierefreiheits-Audit dieser Website durchgeführt hat.